§ 1 Vereinsehrungen
(1) Besondere Verdienste um den Sport werden vom Sportverein Plüderhausen durch folgende Ehrungen gewürdigt:
a) Ehrenmitgliedschaft
b) Ehrenvorsitzende/r
c) Vereinsehrennadel
d) Vereinsverdienstnadel
(2) Um Zweck und Wert der Ehrungen zu wahren, wird ein strenger Maßstab angelegt. Die für eine Ehrung vorgeschlagenen Personen müssen die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen und der Auszeichnung würdig sein.
(3) Die Verleihung der Auszeichnungen erfolgt auf Vorschlag des Hauptausschusses durch den Vorstand.
(4) Der Vorstand kann verliehene Auszeichnungen, wenn die geehrte Person
nicht mehr den Maßstäben nach § 1(2) EO entspricht, oder wenn die Mitgliedschaft durch Austritt oder Ausschluss beendet wird, wieder einziehen.
§ 2 Ehrenmitgliedschaft
Die Ehrenmitgliedschaft kann für 50jährige Mitgliedschaft seit der Vollendung des 18. Lebensjahres oder für sonstige gleichwertige Verdienste verliehen werden.
§ 3 Ehrenvorsitzende/r
Zur/m Ehrenvorsitzenden kann ernannt werden, wer den Verein 10 Jahre oder länger geleitet hat.
§ 4 Vereinsehrennadel
Die Vereinsehrennadel wird in vier Stufen für langjährige Mitgliedschaft seit der Vollendung des 18. Lebensjahres verliehen:
a) In Silber für 25jährige Mitgliedschaft.
b) In Gold für 40jährige Mitgliedschaft.
c) In Gold mit Brillant für 50jährige Mitgliedschaft. Diese schließt die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft ein.
d) In Gold mit zwei Brillanten für 60jährige Mitgliedschaft.
§ 5 Vereinsverdienstnadel
Die Vereinsverdienstnadel wird in fünf Stufen für verdienstvolle Tätigkeit als ehrenamtliche/r Vereinsmitarbeiter/in oder für sonstige gleichwertige Verdienste verliehen:
a) In Bronze für mindestens 5jährige Tätigkeit.
b) In Silber für mindestens 10jährige Tätigkeit.
c) In Gold für mindestens 20jährige Tätigkeit.
d) In Gold mit Brillant für mindestens 30jährige Tätigkeit.
e) In Gold mit zwei Brillanten für mindestens 40jährige Tätigkeit.
§ 6 Inkrafttreten der Ehrenordnung
Diese Ehrenordnung wurde vom Hauptausschuss am 16. Juni 2004 beschlossen. Sie tritt am 1. Januar 2005 in Kraft